Blockade beendet: Gericht kippt BMVI-Verordnung

Die Novellierung der Schiffssicherheitsverordnung ist rechtswidrig! Im Oktober 2020 gab das Verwaltungsgericht Hamburg der Klage der NGO Mare Liberum statt und kippte die neue Verordnung. Was bedeutet diese Entscheidung für die Zukunft der zivilen Seenotrettung?

Von Lukas Kaldenhoff

Ein Wortungetüm mit 28 Lettern hielt zivile Seenotrettungs-NGOs hierzulande zu Beginn des Jahres 2020 in Atem. Die Schiffssicherheitsverordnung, kurz SchSV, wurde vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) im März 2020 so abgeändert, dass das Auslaufen von Sportbooten zu humanitären Zwecken de facto unmöglich gemacht und fortan mit hohen Strafen versehen worden wäre.

Das Ministerium begründete die Änderung damit, dass die eingesetzten Schiffe die Sicherheit der Menschen an Bord gefährdeten. RESQSHIP-Mitglied Stefen Seyfert nannte dieses Vorgehen im Juni einen „neuen moralischen Tiefpunkt“. „Dabei sind es gerade die zivilen Organisationen, die für mehr Sicherheit auf See sorgen und sich für die Einhaltung des See- und Völkerrechts zum Schutz von Menschenleben einsetzen“, so Seyfert weiter.

Gericht gibt Klage statt

Unmittelbar betroffen von dieser Rechtsänderung waren neben RESQSHIP auch die Vereine Mare Liberum und Mission Lifeline, die bei ihren Einsätzen in der Ägäis bzw. ebenfalls im zentralen Mittelmeer aktiv sind. Gemeinsam mit den Organisationen Sea-Watch und Sea-Eye wurde in der Folge eine Strategie ausgearbeitet, um gegen die neue Verordnung rechtlich vorgehen zu können.

Im Sommer erließ das BMVI gemäß der novellierten Verordnung Festhalteverfügungen gegen das geplante Auslaufen von zwei Mare-Liberum-Schiffen. Der Verein ging dagegen gerichtlich vor – mit Erfolg: Der Klage von Mare Liberum gegen die Festhalteverfügungen wurde stattgegeben. Die Änderungen der Verordnung verstießen gegen EU-Recht, entschied das Hamburger Verwaltungsgericht Anfang Oktober.

Die Schiffe sind frei – ein Grund zur Freude?

Während der Beschluss des Gerichts für das BMVI einen herben Rückschlag darstellt, ist er für die zivilen Seenotrettungsorganisationen in Deutschland ein großer Erfolg. Dank der entschlossenen Zusammenarbeit aller NGOs konnte die staatliche Blockade gegen die Schiffe von RESQSHIP, Mare Liberum und Mission Lifeline gebrochen werden. Die erfolgreiche Klage ermöglicht den Organisationen nicht nur die Wiederaufnahme ihrer Einsätze, sie beweist auch einmal mehr, dass ihr Handeln auf dem Mittelmeer absolut rechtmäßig ist.

Dass die Schiffe nun zumindest aus juristischer Sicht wieder frei sind, ist in jedem Fall ein Grund zur Freude. Doch es muss sich weiterhin jeder bewusst sein, dass staatliche Akteure auch in Zukunft alle Register ziehen und nach Argumenten suchen werden, um humanitäre Arbeit auf hoher See zu verhindern. Die Novellierung der Schiffssicherheitsverordnung ist nur ein Puzzleteil in einem großen Bild der systematischen Kriminalisierung ziviler Seenotrettung.

Repressionen und Kriminalisierung an der Tagesordnung

Die Sorge vor neuerlichen Kriminalisierungsversuchen ist nicht unbegründet, wie ein Blick auf die aktuelle Situation der aktiven NGOs im Mittelmeerraum zeigt: Sea-Watch 3, Sea-Watch 4, Alan Kurdi, Louise Michel – die Liste der an die Kette gelegten zivilen Rettungsschiffe ist lang. Über die Begründungen der italienischen Behörden für die Festsetzungen könnte man lachen, hätten sie nicht solch fatale Konsequenzen. So wird bei der Alan Kurdi die nicht ausreichende Anzahl an Toiletten, bei der Sea-Watch 4 die zu große Zahl von Rettungswesten an Bord bemängelt.

Auch der neuerliche Repressionsakt von deutscher Seite ist keine Eintagsfliege, sondern vielmehr die Fortführung eines Verfahrens, in das Mare Liberum 2019 schon einmal verwickelt war. Damals wurde ihr gleichnamiges Schiff mit der Begründung festgesetzt, es unterliege den Vorschriften der SchSV und genüge diesen nicht. Auch damals war die Klage gegen die Festsetzung erfolgreich.

Gerichtsbeschluss bestärkt zivile Seenotrettung

All das zeigt: Kriminalisierungsversuche haben eine lange Historie, mit deren Fortführung auch in Zukunft zu rechnen ist. Mit jeder weiterer Blockade, mit jeder weiteren Festhalteverfügung fällt jedoch auch der Deckmantel einer solidarischen, humanistischen, Werten verpflichteten EU. Ihre Mitgliedsstaaten wollen mit allen Mitteln Seenotrettung und Hilfeleistungen für in Seenot geratene Menschen im Mittelmeer be- und verhindern. Sie sollen lieber sterben, als von zivilen Organisationen gerettet werden.

Dieser Umstand unterstreicht jedoch zugleich die Notwendigkeit der zivilen Seenotrettung. Solange es Menschen gibt, die vor Krieg, Not und Armut über das Mittelmeer fliehen und ertrinken, wird es Menschen geben, die ihnen zu Hilfe kommen. Es wird zunehmend deutlich, dass diese Menschen nicht in den Parlamenten dieser Welt sitzen, sondern aus der Zivilgesellschaft kommen. Keine Verordnung, auch nicht eine mit 28 Lettern, wird bei diesen Menschen Akzeptanz für das Sterbenlassen schaffen. Repressionsversuche mögen sie beim Versuch zu retten behindern, Entscheidungen zu ihren Gunsten dagegen umso mehr bestärken.

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