Kriminalisierung von Seenotretter:innen verhindern!

21. November 2023:

Im Zusammenhang mit einer weiteren Asylrechtsverschärfung hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem unter anderem Seenotrettung mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit über 50 Organisationen fordern wir die Regierungsfraktionen auf, das Gesetz zu stoppen. 

Seenotrettung und Flucht gehört unterstützt, nicht bestraft!

Wir sind alarmiert über die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, die das Bundesministeriums des Innern und für Heimat dem Bundeskabinett vorgelegt hat. Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) bietet die rechtliche Grundlage, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und humanitäre Helfer:innen strafrechtlich zu verfolgen.

Diese Kriminalisierung widerspricht der im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Pflicht zur Seenotrettung und Verantwortung, diese nicht zu behindern.

Die Einschleusung in einen anderen Schengen-Staat (§ 96 Abs. 4 AufenthG) bezieht sich bisher nicht auf die uneigennützige Einschleusung nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG. Nach dem neuen Entwurf soll jedoch auch die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie „wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgt. Auf einen Vorteil für die Hilfeleistenden kommt es dann nicht mehr an.

Davon betroffen sind potenziell Seenotretter:innen, aber auch andere Menschenrechtsverteidiger:innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst.

Mit den geplanten Gesetzesänderungen würde sich Deutschland in eine europaweit zu beobachtende repressive Politik einreihen. Die Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume ist ein gefährlicher Trend, der gestoppt werden muss. Wir nehmen die Klarstellung des Bundesinnenministeriums, dass eine Kriminalisierung der Seenotrettung nicht beabsichtigt sei, dankbar zur Kenntnis. Die juristische Einschätzung zeigt jedoch eindeutig, dass die für eine strafrechtliche Verfolgung ausschlaggebenden Straftatbestände in konkreten Fällen nach dem aktuellen Vorschlag erfüllt sein könnten.

Deshalb fordern wir das Bundesinnenministerium auf, dem Bundeskabinett eine geänderte Formulierungshilfe vorzulegen, in der die Ausweitung des Paragraphen 96 zurückgenommen werden. Darüber hinaus fordern wir die Aufnahme einer humanitären Klausel, wie sie in Art.1 Abs. 2 der Richtlinie 2002/90/EG vorgesehen ist, um Sanktionen gegen humanitäre Hilfe auszuschließen. Details zu den geforderten Veränderungen finden Sie in der juristischen Einschätzung auf Seite 3 Punkt III.

Sollte das Innenministerium dem Bundeskabinett keine neue Formulierungshilfe vorschlagen, fordern wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, diese Änderungen in einem Antrag aufzugreifen und in den Bundestag einzubringen.

Wir schließen uns der im Rahmen der Verbandsanhörung geäußerten Kritik am beschleunigten Gesetzgebungsverfahren an und appellieren an alle am Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure, die Expertise der Zivilgesellschaft anzuhören und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Allein in diesem Jahr sind bereits über 2.400 Menschen im Mittelmeer ertrunken.

Seenotrettung und humanitäre Hilfe dürfen in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden!

Während die Regierungsfraktionen auf Hochtouren daran arbeiten, humanitäre Arbeit und Menschen auf der Flucht zu kriminalisieren, konnte die Nadir in der vergangenen Nacht 49 Menschen aus Seenot retten. An anderer Stelle kenterte ein Boot vor der Insel Lampedusa. Ein zweijähriges Kind wurde tot geborgen, von weiteren acht Menschen fehlt jede Spur.

Es ist eine Farce, dass lebensrettende Arbeit europaweit zunehmend kriminalisiert wird, während wir zeitgleich das tödlichste Jahr auf dem Mittelmeer seit 2017 schreiben. Der Koalitionsvertrag hält fest: ‚Seenotrettung darf nicht behindert werden‘. Die Bundesregierung bricht hiermit erneut ihr versprechen, so Linda Rochlitzer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von RESQSHIP e.V.

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